Nicht abgeholte Sendung

Haben Sie vor, Ware zu bestellen, sich die Sache noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen und die Sendung einfach nicht abzuholen, falls Sie die Ware doch nicht möchten? Oder haben Sie Ware bei mehreren E-Shops bestellt und beabsichtigen, nur die Sendungen anzunehmen, die als Erste eintreffen?

Mit der Bestellung von Ware in unserem E-Shop schließen Sie einen gültigen Kaufvertrag ab. Als Käufer sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Sache zu übernehmen. Diese Pflicht legt Ihnen das Gesetz auf – § 2118 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch, Tschechien). Durch die Nichtannahme der Sendung verstoßen Sie gegen dieses Gesetz.

Sowohl von unserem E-Shop als auch vom gewählten Transportunternehmen erhalten Sie Informationen über die Übergabe der Ware an den Transporteur und anschließend darüber, dass Sie die Sendung an der Abholstelle abholen können. Darüber hinaus stellen wir Ihnen in der E-Mail, mit der wir den Versand der Ware bestätigen, einen Link zur direkten Sendungsverfolgung zur Verfügung. Sie sind somit über jede Bewegung der Sendung informiert.


Obwohl es Ihre gesetzliche Pflicht ist, haben Sie die Sendung nicht abgeholt

Nun gibt es 2 Möglichkeiten, dies zu lösen:

1.) Sie haben Interesse an der Bestellung: 

Wir senden Ihnen die Ware erneut zu. Allerdings nur gegen Vorauszahlung (Banküberweisung, Kartenzahlung oder eine andere Online-Zahlung). Der Bestellpreis wird um eine angemessene Entschädigung für die nicht abgeholte Sendung erhöht.

2. Sie haben kein Interesse an der Bestellung:

Hier ist die Situation etwas komplizierter. Dass Sie die Sendung nicht annehmen, bedeutet nicht, dass Sie sie storniert haben oder vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. Es bedeutet lediglich, dass Sie den Kaufvertrag grob verletzt haben, gemäß § 2118 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (Tschechien, neu).

Durch das Absenden der Bestellung und deren anschließende Annahme und Bestätigung durch unseren E-Shop ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, der in vollem Umfang gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie im letzten Schritt vor dem Absenden der Bestellung zugestimmt haben, sowie gemäß den aktuell geltenden Gesetzen der Tschechischen Republik wirksam ist.

Unser E-Shop hat von Ihrer Seite keinerlei Anfrage zur Änderung oder Stornierung der Bestellung erhalten – weder bis zum Versand durch unseren Shop noch anschließend bis zum spätestmöglichen Abholtermin an der von Ihnen gewählten Abholstelle.

Laut Gesetz hat unser Shop Anspruch auf Entschädigung der aufgewendeten Kosten für Auslagerung, Einlagerung, Porto und Verpackung vom Käufer, also von Ihnen. Diese Entschädigung ist rechtlich durchsetzbar, da Sie durch die Nichtabholung der Ware den Kaufvertrag verletzt haben.

Die gesamten mit der nicht abgeholten Sendung aufgewendeten Kosten werden auf 120 Kč festgesetzt.
 

Verlust oder Beschädigung der Sendung?

Mit der Nichtannahme der Sendung gehen auch die Verantwortung und das Risiko für einen etwaigen Verlust oder eine Beschädigung der Ware auf Sie über. Kommt die Sendung also beschädigt zurück, sind wir berechtigt, von Ihnen den Ersatz des Schadens an der beschädigten, unvollständigen oder verlorenen Ware zu verlangen. 

Im Falle der Nichtannahme der Sendung senden wir Ihnen eine Rechnung mit den Zahlungsdaten und der Bitte, die Entschädigung so bald wie möglich zu bezahlen – so vermeiden Sie Komplikationen. In der Regel handelt es sich um die tatsächlich aufgewendeten Transportkosten + die Versandkosten, die mit dem Versand, aber auch mit der Rücknahme der Sendung verbunden sind.


Wenn Sie die Entschädigung nicht bezahlen oder sich die Ware nicht erneut zusenden lassen, geschieht Folgendes:

Die aktuell geltenden Gesetze der Tschechischen Republik geben Händlern die Möglichkeit, sich wirksam gegen unverantwortliche Kunden zu wehren, die eine Nachnahmesendung nicht annehmen.

Da Sie einen gültigen Vertrag verletzt haben, kann dies auf die folgenden drei Arten gelöst werden:

  1. Abtretung der Forderung an unsere Agentur, die auf das Inkasso von Forderungen gegenüber Schuldnern spezialisiert ist.
  2. Auf gerichtlichem Weg.
  3. Zahlung der Portoentschädigung an unseren Shop.


Die Punkte 1 und 2 sind zwar langwierig und für Sie finanziell sehr nachteilig, für uns jedoch sehr effektiv. (Sie wären weder der/die Erste noch der/die Letzte.)

Punkt 3 ist für Sie der akzeptabelste und günstigste Weg.

Nachdem die nicht abgeholte Ware zu uns zurückgekommen ist, senden wir Ihnen eine E-Mail, die alle in diesem Artikel genannten Punkte zusammenfasst. Zu diesem Zeitpunkt wird gegen Sie noch kein Verfahren zur Forderungseintreibung eingeleitet. Wir vertrauen fest auf Ihre Ehrlichkeit und Verantwortung und darauf, dass Sie die Portoentschädigung bezahlen.


Wir sind überzeugt, dass Sie das volle Recht haben zu wissen, welche Folgen die Nichterfüllung eines geschlossenen Vertrags haben kann, auch wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, der mit einem Online-Shop geschlossen wurde.

Wenn Sie denken, dass wir Sie „nur einschüchtern wollen“ oder „dass Sie eine Nachnahmesendung schon mehrmals nicht abgeholt haben und niemand ein Problem damit hatte“, seien Sie sich bewusst, dass dem nicht so ist.

Zum Beispiel dTest (eine tschechische Verbraucherzeitschrift, die sich auf das Testen von Produkten und Dienstleistungen konzentriert und zugleich Beratung im Bereich Verbraucherrecht und Händlerrechte anbietet, über neue Gesetze informiert, vor unlauteren Praktiken von Verkäufern und irreführender Werbung warnt, bei Reklamationen berät usw.) sagt Folgendes:

„Dadurch, dass der Kunde die Annahme des Pakets verweigert, beginnt nicht automatisch die Frist für den Rücktritt vom Vertrag zu laufen“, erklärt der Leiter der Rechtsabteilung von dTest, Lukáš Zelený. „Der Kunde wird also zahlen müssen. Er hat aber weiterhin die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Vertragsstrafe und Verzugszinsen oder eine Portoentschädigung wird er jedoch in jedem Fall zahlen müssen; diese Pflicht wird durch den Rücktritt vom Vertrag nicht aufgehoben.“

Wir werden von Ihnen keine Vertragsstrafe und keine Verzugszinsen verlangen. Lediglich die Entschädigung für Porto, Verpackung sowie die Kosten für Ein- und Auslagerung.

Wir bitten Sie daher, Ihren Verpflichtungen verantwortungsvoll nachzukommen und die Ware abzuholen.